Insolvenzbekanntmachungen
Hilfe zur Suche
Veröffentlichungen:
- Auf der Seite https://www.insolvenzbekanntmachungen.de finden Sie die
Insolvenzbekanntmachungen aller deutschen Insolvenzgerichte. Die Termine, ab denen die Bekanntmachungen auf dieser Seite vorgenommen
werden, sind für die einzelnen Bundesländer unterschiedlich. Über die genauen Zeitpunkte gibt die Länderübersicht Auskunft. Die vor
diesen Terminen vorgenommenen Insolvenzveröffentlichungen sind in den amtlichen Verkündungsblättern der einzelnen
Bundesländer zu finden.
Uneingeschränkte Suche:
- Bei der uneingeschränkten Suche werden Ihnen nur Veröffentlichungen aus den letzten zwei Wochen angezeigt.
- Sie können die Suche durch Füllen einzelner Felder der Maske einschränken.
- Soweit es sich nicht um Auswahlfelder handelt, können Sie neben der Angabe einzelner Zeichen Wildcards/Jokerzeichen
(Platzhalter für Zeichen oder Zeichenketten) benutzen. Als Platzhalter zugelassen sind das Fragezeichen (?) und das Sternchen (*).
Das Fragezeichen (?) dient als Platzhalter für genau ein beliebiges Zeichen. Beispiel: S?den findet Süden.
Das Sternchen (*) dient als Platzhalter für kein, ein oder beliebig viele Zeichen. Beispiel: S*den findet Süden,
aber auch Sueden oder Süd Baden.
Detail-Suche:
Allgemeine Informationen
- Bei der Detail-Suche werden Ihnen Veröffentlichungen nur angezeigt, wenn Sie den Gerichtsbezirk ausgewählt haben, in
dem Sie suchen wollen und mindestens eine der folgenden Angaben in die entsprechenden Felder eintragen:
- Namen bzw. die Firma
- oder den Sitz bzw. Wohnsitz der/des Schuldnerin/Schuldners
- oder das Aktenzeichen des Verfahrens
- oder das Registergericht, die Registerart und die Registernummer.
Angaben zum Namen bzw. der Firma
- Die Angaben zum Namen bzw. der Firma und zum Sitz bzw. Wohnsitz der/des Schuldnerin/Schuldners müssen wenigstens zwei Zeichen
enthalten.
- Für die Suche können Sie zusätzlich Wildcards/Jokerzeichen (Platzhalter für Zeichen oder Zeichenketten) benutzen. Als
Platzhalter zugelassen sind das Fragezeichen (?) und das Sternchen (*).
Das Fragezeichen (?) dient als Platzhalter für genau ein beliebiges Zeichen. Beispiel: S?den findet Süden.
Das Sternchen (*) dient als Platzhalter für kein, ein oder beliebig viele Zeichen. Beispiel: S*den findet Süden,
aber auch Sueden oder Süd Baden.
Angaben zum Aktenzeichen
- Innerhalb der Angaben zum Aktenzeichen müssen das Registerzeichen (IN, IK oder IR) ausgewählt und die vollständige
lfd. Nummer eingetragen werden.
- Um die Suche einzuschränken, können in dem 1. Feld eine Abteilungsnummer eingetragen und/oder in dem letzten Feld das Jahr
aus dem Aktenzeichen ausgewählt werden.
- Bei Eingabe einer Abteilungsnummer können zusätzlich Wildcards/Jokerzeichen
(Platzhalter für Zeichen oder Zeichenketten) verwendet werden. Als Platzhalter zugelassen sind das Fragezeichen (?) und das
Sternchen (*).
Das Fragezeichen (?) dient als Platzhalter für genau ein beliebiges Zeichen. Beispiel: 5?0 findet die Abteilungen
500, 510 u. s. w. des ausgewählten Gerichts.
Das Sternchen (*) dient als Platzhalter für kein, ein oder beliebig viele Zeichen. Beispiel: 5* findet die Abteilungen
5, 50, 500 oder 500 a des ausgewählten Gerichts.
Angaben zur Registerbezeichnung
- Eine Suche über die Registerbezeichnung ist nur in den Veröffentlichungen, die von den Gerichten nach dem 01.01.2007
vorgenommen wurden, möglich.
- Innerhalb der Angaben zur Registerbezeichnung müssen der Registerort und die Registerart ausgewählt und wenigstens ein
Zeichen aus der Registernummer angegeben werden.
- Den Registerort wählen Sie entweder aus der Liste des rechten Feldes aus oder Sie geben solange die Buchstaben des Ortes in
das linke Feld ein, bis das Gericht in dem rechten Feld erscheint.
- Bei Eingabe der Registernummer können zusätzlich Wildcards/Jokerzeichen (Platzhalter für Zeichen oder Zeichenketten) verwendet
werden. Als Platzhalter zugelassen sind das Fragezeichen (?) und das Sternchen (*).
Das Fragezeichen (?) dient als Platzhalter für genau ein beliebiges Zeichen. Beispiel: 10?1 findet die Registernummern
1001, 1011 u. s. w..
Das Sternchen (*) dient als Platzhalter für kein, ein oder beliebig viele Zeichen. Beispiel: 10*1 findet die Registernummern
101, 1011 oder 10111.
Zusätzliche Angaben
- Haben Sie neben der Auswahl des Insolvenzgerichts einen der sog. Pflichtbereiche gefüllt, können Sie die Suche weiter
einschränken, wenn Sie in einem der übrigen Bereiche Eingaben vornehmen. Die besonderen Einschränkungen gelten für
die zusätzlichen Angaben nicht mehr.
Beispiel: Sie haben in das Feld Firma bzw. Name des Schuldners eingetragen "Mustermann", so ist es ausreichend in den
Feldern zum Aktenzeichen ein laufendes Jahr oder eines der Registerzeichen (IN, IK oder IR) auszuwählen.
Treffer pro Seite / Sortierungen:
- In dem Feld Anzahl Treffer pro Seite können Sie auswählen, wie viele Suchergebnisse pro Seite angezeigt werden.
- In dem Feld Sortierung können Sie auswählen, ob eine Sortierung der Suchergebnisse nach Datum, Schuldner oder Aktenzeichen
erfolgt.
Suchergebnisse:
- Die Ergebnisliste beginnt mit dem Datum der Veröffentlichung. Unterhalb des Datums finden Sie den Namen bzw. Firmennamen,
den Sitz bzw. Wohnsitz, das Aktenzeichen und eventuelle Registerdaten.
- Sortierung nach Datum: Die Sortierung erfolgt alphabetisch absteigend. Das Datum wird in der Form Jahr-Monat-Tag (JJJJ.MM.TT)
angegeben.
- Sortierung nach Schuldner: Die Sortierung erfolgt alphabetisch aufsteigend.
- Sortierung nach Aktenzeichen: Die Sortierung erfolgt nach Prioritäten
- Registerzeichen (IE, IK, IN) - alphabetisch aufsteigend (20 IN 100/06)
- Abteilungsummer - numerisch aufsteigend (20 IN 100/06)
- Jahreszahl numerisch aufsteigend (20 IN 100/06)
- Lfd. Nr. numerisch aufsteigend (20 IN 100/06)
Ausdruck der Veröffentlichung:
- Der Veröffentlichungstext lässt sich bei Betätigung der STRG-Taste in Kombination mit der P
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Weitergehende Auskünfte - inhaltliche Fehler:
- Weitergehende Auskünfte zu einzelnen Verfahren sind weder über diese Webseite noch unmittelbar über das
Justizministerium möglich. Wenden Sie sich bitte insoweit an das für den Sitz der Schuldnerin oder des Schuldners
zuständige Insolvenzgericht.
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- Die Insolvenzgerichte unterliegen einer beschränkten Auskunftspflicht. Das bedeutet, dass Auskünfte zu einzelnen
Verfahren nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden können:
- Grundsätzlich können Auskünfte nur an Verfahrensbeteiligte erteilt werden.
- Dritte Personen erhalten Auskünfte nur bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses.
- Bei der Frage, welche Auskünfte im Einzelnen erteilt werden können, sind sowohl datenschutzrechtliche
als auch schuldnerische Belange zu berücksichtigen.